Institutio IV, Kapitel XII
Als Einführung greift Calvin das Bild der Kirche als Leib auf (1. Korinther 12:12-14) und schreibt, die heilsbringende Lehre Christi sei die Seele der Kirche, die Zucht jedoch sei wie ihre Sehnen: Sie sorge dafür, dass die Glieder des Leibes, jedes an seinem Platz, miteinander verbunden leben. Um einfacher an das Thema heranzugehen, teilt Calvin die Kirche in zwei Stände: den “Klerus” und das “Volk” (die Gemeinde). So gilt denn für die Gemeinde die allgemeine Zucht, ebenso wie für den Klerus, dieser hat darüber hinaus noch seine eigene Zucht.
Zucht der Gemeinde
Die erste Grundlage Zucht besteht darin, die betreffende Person mit dem unehrenhaften Lebenswandel persönlich mit brüderlicher Liebe zu ermahnen. Nun gibt es aber zwei Gruppen von Sünden zu unterscheiden: verborgener persönlicher/privater Art und öffentlicher Art.
- Verborgene Sünden: Die Pastoren und Älteste sollen besonders hierüber wachen, denn ihre Aufgabe ist es schließlich nicht nur, das Wort zu predigen, sondern auch, die einzelnen Menschen und ganze Familien zu ermahnen und zu ermuntern. In dieser Aufgabe sollen sie dem Apostel Paulus folgen, der den Ältesten von Ephesus diese Worte zukommen lässt: “Darum wacht und denkt daran, daß ich drei Jahre lang Nacht und Tag nicht aufgehört habe, einen jeden unter Tränen zu ermahnen.” (Apostelgeschichte 20:31). Wenn nun jemand jedoch jeglichen Rat beiseite wirft und mit sein lasterhaftes Leben fortsetzt, so muss er nach der Anweisung Christi zunächst, unter Zuziehung von Zeugen, ein zweites Mal ermahnt werden und dann vor das Gericht der Kirche, die Versammlung der Ältesten, geladen werden. Dort muss ihm klargemacht werden, dass er sich, wenn er Ehrfurcht vor der Kirche hat, unterwerfen und gehorchen soll. Wenn er dies nun nicht tut, soll er nach Christi Weisung aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgestoßen werden (Matthäus 18:15-17). Bei jeglichen verborgenen Sünden gilt zu beachten, was Christus sagt: “Sündigt aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein.” (Matthäus 18:15).
- Öffentliche Sünden: also für jene, die der Öffentlichkeit bekannt wurden, gibt Paulus dem Timotheus die Anweisung: “Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten.” (1. Timotheus 5:20).
Jetzt haben wir zwischen der Art der Sünden unterschieden, bleibt also noch zwischen der Schwere zu unterscheiden. Denn einige der Sünden sind
- Vergehen,
andere dagegen sind
- Verbrechen.
Für letztere gilt nach den Worten des Paulus, nicht nur mit Worten zu züchtigen, sondern auch mit dem Bann zu strafen (1. Korinther 5:-15), solche Leute aus der Gemeinschaft zu entfernen. Damit wir auch erkennen, dass dieses Urteil nicht nur von einer Gruppe Gläubiger kommt, sondern die Verkündigung vom Urteil des Herrn ist, heißt es in der Schrift, dass die Gläubigen das Wort des Herrn haben, um damit die Verkehrten zu verurteilen und um die Reuigen wieder gnadenvoll anzunehmen (Matthäus 16:19; 18:18; Johannes 20:23).
Zweck solcher Strafen
- Zu den Christen sollen nicht solche Leute gezählt werden, die ein lasterhaftes Leben führen, so als ob Gottes heilige Kirche eine, Zitat Calvin, “Verschwörerrotte von nichtsnutzigen und ruchlosen Leuten” wäre (Epheser 5:25-26), denn die Kirche ist der Leib Christi (Kolosser 1:24).
- Die Guten werden nicht durch den fortgesetzten Umgang mit den Bösen verdorben. “Wißt ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?” (1. Korinther 5:6). Und die Gefahr, die er hier drohen sah, war so groß, dass er den Gemeinde in Korinth jeglichen Umgang mit den Sündern untersagte: “Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Unzüchtiger ist oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solchen nicht einmal zu essen.” (1. Korinther 5:11).
- Die Sünder schämen sich und fangen dadurch an, über ihre Ruchlosigkeit Reue zu empfinden. “Wenn aber jemand unserem Wort durch den Brief nicht gehorcht, den bezeichnet, habt keinen Umgang mit ihm, damit er beschämt werde” (2. Thessalonicher 3:14).
Ausübung der Zucht in der Rechtssprechung
- Bei verborgenen Sünden bringt man die Sache nach jener Regel Christi erst dann vor die Kirche, wenn derjenige seine Vergehen nicht einsieht und stur bleibt.
- Bei öffentlichen Sünden muss die Kirche den Sünder vorladen und ihn nach dem Maß seiner Verfehlung bestrafen.
Ist diese Unterscheidung einmal getroffen, kommt es nun auf die Schwere der Sünde an.
- Bei leichten Vergehen soll man nicht große Strenge walten lassen. Da genügt eine milde und väterliche Züchtigung, die den Sünder nicht zusätzlich verhärtet oder aus der Fassung bringt.
- Bei Verbrechen hingegen, muss der Sünder eine Zeitlang aus der Gemeinschaft beim Abendmahl ausgeschlossen werden, bis er seine Reue glaubhaft unter Beweis stellt. Denn auch Paulus schloss jenen Korinther aus der Gemeinde aus und kritisierte darüber hinaus die Korinther, dass sie ihn solange duldeten (1. Korinther 5:1-7). “Und seht ihn nicht als einen Feind an, sondern weist ihn zurecht als einen Bruder” (2. Thessalonicher 3:15).
Wenn wir diese Milde nicht einzeln wie auch gemeinsam walten lassen, so besteht Gefahr, daß wir von der Zucht alsbald in Quälerei abgleiten!
Fasten
Ein weiterer Teil der Zucht besteht darin, dass die Pastoren die Gemeinde, je nach Erfordernis der Zeit, zum Fasten und zum feierlichen Gebet ermahnen sollen, deren Zeit und Form nicht von Gott exakt festgeschrieben wurde.
Ein Fasten hat nun dreifachen Zweck. Wir wenden es an,
- um das Fleisch zu zähmen und zu unterwerfen,
- um uns innerlich auf Gebete und heilige Betrachtungen vorzubereiten.
- um ein Zeichen unserer Demütigung vor Gott zu geben, wenn wir unsere Schuld vor ihm bekennen wollen.
Ebenso ist es die Pflicht der Pastoren, die Gemeinde zum Fasten aufzurufen, wenn wir etwa von Epidemien, Katastrophen oder Kriegen heimgesucht werden. Denn so entnehmen wir es den Worten von Joel wenn er sagt: “Blast das Horn auf Zion, heiligt ein Fasten, ruft einen Feiertag aus! Versammelt das Volk, heiligt eine Versammlung, bringt die Ältesten zusammen, versammelt die Kinder und die Säuglinge an den Brüsten! Der Bräutigam trete aus seiner Kammer und die Braut aus ihrem Brautgemach!” (Joel 2:15-16). Wenn nun einer anmerkt, dass der Aufruf zum Fasten nicht mehr gilt, so sei ihm doch bewusst, dass Christus, als er seine Apostel wegen ihrer Unterlassung des Fastens entschuldigt, nicht etwa das Fasten abschafft, sondern es für Zeiten in Not bestimmt und mit der Trauer verbindet (Matthäus 9:15; Lukas 5:34-35).
Um an dieser Stelle jeglichen Aber- bzw. Irrglauben zu verhindern, muss uns klar sein, dass Fasten keine Form von Gottesdienst ist! Es hat an und für sich keine Bedeutung für den Herrn, denn es soll nur als untergeordnetes Hilfsmittel zu unserer inneren Empfindung unterstützen. Denn Gott verabscheut nichts mehr, als wenn wir ihm Zeichen, Riten oder einen äußeren Schein statt der Unschuld des Herzens vorhalten und ihn dadurch versuchen zu betrügen! “Zerreißt euer Herz und nicht eure Kleider” (Joel 2:13).
Wie steht es nun mit dem 40-tägigen Fasten zur Passionszeit? Christus hat offensichtlich nicht gefastet, um anderen ein Beispiel vorzuzeigen, sondern darum, um sich auf die Predigt des Evangeliums vorzubereiten und zu zeigen, dass dieses Evangelium nicht eine menschliche Lehre darstellte, sondern vom Himmel ausgieng (Matthäus 4:2).
Spezielle Zucht des Klerus
Der zweite Teil der Zucht betrifft ausschließlich den Klerus (für welchen der erste selbstverständlich ebenfalls gilt). Dieser Teil ist in den “Canones” enthalten, welche die alten Bischöfe sich selbst auferlegt hatten. So dürfte der Klerus etwa: nicht jagen, keine Würfelspiele spielen, an keinen Saufgelagen teilnehmen, nicht unternehmerisch tätig sein um Geld zu verdienen (non-profit war wahrscheinlich in Ordnung) und nicht tanzen. Dazu wurde jedem einzelnen Bischof die Leitung seines Klerus anvertraut, damit er diesen nach den “Canones” regiere. In jährlichen Synoden und Inspektionen wurde dies überprüft und gegebenenfalls Gericht gehalten. Die strengste Strafe bestand dan darin, den Kirchendiener seines Amtes zu entheben und ihn eine Weile vom Abendmahl auszuschließen.
Zum Abschluss noch eine Bemerkung Calvins zum römischen Zölibat:
Auf jeden Fall ist das Verbot der Priesterehe aus gottloser Tyrannei erfolgt, nicht nur im Gegensatz zum Worte Gottes, sondern auch gegen jegliche Billigkeit. [...] Dies Verbot aber zeigt deutlich, wie verderbenbringend alle Menschensatzungen sind; denn es hat nicht nur die Kirche der rechtschaffenen und brauchbaren Hirten beraubt, sondern eine greuliche Schmutzflut von Freveltaten herbeigeführt und viele Seelen in den Schlund der Verzweiflung gestürzt.
