Institutio IV, Kapitel IV
Calvins Studie befasst sich in diesem Kapitel nahezu ausschließlich mit der frühen Kirchengeschichte und greift dazu auf Briefe des Kirchenvater Hieronymus (347-419), Gregor I., den Canones Apostolici und dem Konzil von Antiochia (341) zurück.
Wie schon erläutert, befiehlt uns der Herr in der Schrift drei Arten von Dienern der Kirche an. Folglich hatte auch die Alte Kirche all ihre Diener in drei Kategorien eingeteilt. Aus jener der Presbyter oder ‘Priester’ wurden nämlich
- die Hirten und Lehrer,
- die Leitung bei der Aufsicht über den Lebenswandel und bei der Zuchtübung, sowie
- die Diakone, für die Fürsorge für die Armen
auserwählt.
Man bezeichnete also alle, denen das Amt des Lehrers aufgetragen war, als Presbyter. Diese wählten nun aus ihrer Menge in jeder Stadt einen aus, dem sie den Titel „Bischof” gaben. Dies geschah, damit kein Zwiespalt unter dem Volk erwüchse. Allerdings hatte der Bischof keine hierarchische Befehlsgewalt über die Presbyter, er führte vielmehr in der Versammlung der Presbyter ein Amt, das dem eines Vorstehers im Rat entsprach. Dieser Vorsteher soll ja üblicherweise über die Geschäfte berichten, sich ein Bild der allgemeinen Stimmung und Meinung machen, ihnen mit Rat, Ermahnungen und Ermunterungen vorangehen, den Rat mit seiner Autorität leiten und schließlich dafür sorgen, dass das ausgeführt wird, was vom Rat beschlossen wurde. Auch geben die oben genannten Quellen der Alten Kirche auch zu, dass diese Regelung nach den Erfordernissen der Zeit durch menschliches Übereinkommen zustande gekommen ist. So sagt denn Hieronymus in seiner Auslegung des Titusbriefs: „Zwischen Presbyter und Bischof besteht kein Unterschied, und bevor auf Eingehen des Teufels in der Religion Zwiespältigkeiten entstanden, so dass man im Volke sagte: ‘Ich bin paulisch’ oder ‘Ich bin kephisch’ (1. Korinther 1:12), wurden die Kirchen durch gemeinsame Beratung der Presbyter regiert”.
Dass aber jede Provinz unter ihren Bischöfen einen Erzbischof hatte, diente der Aufrechterhaltung der Zucht. Da das Amt also eher dem modernen Amt eines Krisenmanagers gleichkam, musste es auch nicht häufig in Anspruch genommen werden. Nichtsdestotrotz wurde diese Form der Kirchenregierung oft als „Hierarchie” bezeichnet, was laut Calvin eine unpassende Bezeichnung war. Denn der Heilige Geist hat, so Calvin, verhindern wollen, dass sich jemand, wenn es um die Regierung der Kirche geht, sich eine Herrschaft erträumt. Wenn wir uns also lediglich die Struktur anschauen, so sehen wir, dass die Bischöfe der Alten Kirche sich keine Gestalt der Kirchenlenkung haben erdenken können, außer jener, welche Gott in seinem Wort vorgeschrieben hat.
Gleiches galt für die Diakone, die nämlich die Gaben der Gläubigen nahmen und diese zur Unterstützung der Diener und zur Hilfe für die Armen nutzten. Dies geschah allerdings auch nach dem Ermessen des Bischofs, dem sie auch jährlich über ihre Verwaltung Rechenschaft ablegen mussten. Seine Aufgabe war es auch zu entscheiden, wer in die öffentliche Unterhaltung durch die Kirche aufgenommen werden sollte, wie es auch in den Canones Apostolici steht.
Hieraus läßt sich auch ein Urteil darüber gewinnen, welchen Gebrauch man von den kirchlichen Gütern machte und wie man sie austeilte. Immer wieder wird man in den Beschlüssen der Synode wie auch bei den alten Schriftstellern finden, alles, was die Kirche an Grund und Boden oder an Geld in Besitz habe, sei das Vermögen der Armen. Deshalb wird jenem Dokumenten je und dann den Bischöfen und Diakonen das Liedlein gsungen, sie sollten bedenken, daß sie nicht ihren eigenen Besitz verwalteten, sondern den, der für die Notdurft der Armen bestimmt sei, und wenn sie diesen nun in Untreue verschwinden ließen oder verschleuderten, so würden sie eine Blutschuld auf sich laden, von da aus werden sie dann ermahnt, diesen Besitz mit großem Zittern und höchster Ehrfurcht, gleichsam vor dem Angesicht Gottes, ohne Ansehen der Person an die zu verteilen, denen er zukomme.
Zur Erwählung der Hirten pflegte man, mit höchster Ehrerbietung und unter eifriger Anrufung Gottes, zusammenzukommen. Außerdem hatte man eine feste Form der Prüfung, nach welcher man den Lebenswandel und die Glaubenslehre der Erwählten gemäß den Anforderungen Pauli hinterfragte. Nur wurde diese Prüfung immer strenger, bis dass sie von den Bischöfen mehr verlangte als es Paulus tat (1. Timotheus 3:2-7) und in der Ehelosigkeit endete.
In der Alten Kirche wurde niemand in die Schar der „Kleriker” ohne die Zustimmung des Volkes aufgenommen. Aber weil bei jener Wahl keine große Gefahr bestand (denn man nahm die Leute ja nicht zu einer wichtigen Amtsaufgabe auf, sondern um sie lange zu beobachten und auf die Probe zu stellen), hat man bald damit aufgehört, um den Willen des Volkes zu bitten.
Später dann hat das Volk auch bei den übrigen Rangstufen mit Ausnahmen des Bischofsamtes durchgängig dem Bischof und den Presbytern das Urteil und die Auswahl überlassen. Bedenkt man, dass kein Mensch auch nur zum Subdiakon gemacht wurde, der nicht schon vorher ein „Kleriker” war, und zudem einmal auf unsere eigenen Wahlquoten blickt, ist es kein Wunder, dass das Volk in dieser Beziehung weniger Wert auf die Ausübung seines Rechtes legte. Und schließlich geschahen alle Amtseinweihungen zu festgesetzten Zeiten des Jahres, damit sich niemand heimlich ohne Einwilligung der Gläubigen bei den Wahlen einen Vorteil verschaffen konnte.
Zum Schluss kommen wir zu Frage, nach welchem Brauch die Diener der Alten Kirche nach ihrer Erwählung in ihr Amt eingewiesen wurden. Nach dem Beschluss des Konzils von Nicäa sollten nun alle Bischöfe einer Provinz zusammenkommen um den Gewählten zu ordinieren. Falls es durch Krankheit oder anderen Umständen jedoch Probleme dabei geben sollte, so sollten doch mindestens drei zusammenkommen und die Abwesenden eine schriftliche Einwilligung einreichen.
